Spendenethik bei L4T
Diese Charta legt fest, wie Beiträge an Luxembourg for Transparency verwaltet, geschützt und zur Unterstützung unserer Mission verwendet werden.
Datum der Verabschiedung
31. Dezember 2025
Geltungsbereich
Alle privaten Spender, Unternehmenssponsoren und fördernden Institutionen.
Kontakt
compliance [at] l4t [dot] lu
1. Präambel
Luxembourg for Transparency, abgekürzt „L4T“, ist eine ASBL nach dem Gesetz vom 7. August 2023. Als gemeinnützige Organisation, die sich der Förderung von Transparenz verschrieben hat, verpflichten wir uns zu höchsten Integritätsstandards. Diese Charta beschreibt unsere Zusagen gegenüber unseren Spendern hinsichtlich der Verwaltung, des Schutzes und der Verwendung ihrer Beiträge.
2. Finanzielle Verantwortung und Mittelverwendung
Zweck
100 % der Spenden werden unmittelbar für die Mission von L4T eingesetzt, einschließlich der für ihren Fortbestand erforderlichen Betriebskosten.
Rechnungslegung
L4T führt eine sorgfältige Buchhaltung im Einklang mit dem luxemburgischen Plan Comptable Normalisé (PCN).
Effizienz
Wir verpflichten uns, die Verwaltungskosten angemessen und im Einklang mit den in Luxemburg üblichen Kosten zu halten, sodass nur notwendige Aufwendungen gedeckt und zugleich die Wirkung unserer Advocacy- und Forschungsarbeit maximiert werden.
3. Unabhängigkeit
Zur Wahrung der Glaubwürdigkeit unserer Advocacy-Arbeit wendet L4T folgende Schutzvorkehrungen an:
- Keine Einflussnahme gegen Spende: Spenden gewähren unabhängig von ihrer Höhe keinerlei Einfluss auf die Strategie, redaktionellen Inhalte, Untersuchungen oder Governance-Entscheidungen von L4T. Eine Spende bedeutet keine Billigung der Politik oder bisherigen Tätigkeit des Spenders. Unternehmensspender können aufgefordert werden, vor Annahme einer Spende eine Integritätsverpflichtung zu unterzeichnen.
- Funktionale Trennung: Zwischen unserem Fundraising-Team und unserem Forschungs- und Advocacy-Team besteht eine strikte funktionale Trennung.
- Ablehnungsrecht: L4T behält sich das Recht vor, jede Spende aus einer Quelle abzulehnen, deren Werte oder Geschäftspraktiken mit unserer Mission grundlegend unvereinbar sind; dies gilt insbesondere für Einrichtungen, die an Korruption, Geldwäsche oder Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Spender, denen eine Beteiligung an korruptem oder unethischem finanziellem oder nichtfinanziellem Fehlverhalten vorgeworfen wird, können keinen Schutz durch L4T erwarten.
4. Anonymität und Transparenz
Öffentliche Nennung
Mit ausdrücklicher Zustimmung des Spenders wird L4T Beiträge von mehr als 1.000 € in seinem Jahresbericht öffentlich ausweisen und damit die breite Unterstützung für seine Arbeit sichtbar machen.
Anonymität
Wir respektieren das Recht der Spender, gegenüber der Öffentlichkeit anonym zu bleiben. L4T führt jedoch interne Aufzeichnungen über die Identität sämtlicher Spender, um die luxemburgischen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) einzuhalten. Zur Verhinderung illegaler Finanzierung nehmen wir keine anonymen Barspenden von mehr als 100 € an.
5. Datenschutz (DSGVO)
Im Einklang mit den Anforderungen der Commission Nationale pour la Protection des Données (CNPD) und der DSGVO wendet L4T folgende Grundsätze an:
- Spenderdaten werden sicher gespeichert und niemals an Dritte verkauft, vermietet oder anderweitig weitergegeben.
- Spender haben das Recht, auf ihre Daten zuzugreifen, sie berichtigen zu lassen oder ihre Löschung aus unseren aktiven Kommunikationslisten zu verlangen; entsprechende Anfragen sind zu richten an compliance [at] l4t [dot] lu.
6. Berichterstattung und Rechenschaftspflicht
Jahresbericht
Nach unserer Generalversammlung veröffentlichen wir jährlich einen vollständigen Tätigkeits- und Finanzbericht. Dieser enthält eine klare Aufschlüsselung der Einnahmequellen, einschließlich Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Fördermitteln.
Hinterlegung beim RCS
Unsere Jahresabschlüsse werden beim Registre de Commerce et des Sociétés (LBR) hinterlegt und sind öffentlich zugänglich.
7. Hinweis zur steuerlichen Abzugsfähigkeit
Als neu gegründete Organisation ist L4T noch nicht als gemeinnützige Organisation von öffentlichem Nutzen anerkannt (Reconnaissance d’Utilité Publique); daher sind Spenden luxemburgischer Steueransässiger im Rahmen der Artikel 109 und 112 des L.I.R. (luxemburgisches Recht) nicht steuerlich absetzbar, sofern keine besondere Projektgenehmigung erteilt wurde.